Luftbilder

Luftbilder als Urlaubsplaner oder Sammelobjekt

Spätestens seit der Verbreitung von Google Earth sind Luftbilder eine Art Volkssport geworden: Ob für den Urlaub oder einfach aus reiner Neugierde.

Mit Hilfe modernster Satellitentechnik sind bis ins letzte Pixel detaillierte Luftbilder heutzutage kein Problem. Besonders mit der Verbreitung von Google Earth, einem Tool der gleichnamigen Suchmaschine, fanden Luftbilde eine rasche Verbreitung beim Otto-Normal-User: Das kleine Tool macht die halbe Welt auf einen Klick verfügbar. Wie in einem Computerspiel kann man hier reinzoomen. Aus mehr oder weniger aktuellen Luftbildern wird dann eine 1:1 nachgebildete Oberflächendarstellung generiert, die erstaunliches zu Tage bringt: Ihr Nachbar hat einen kleinen Pool, die Area 51 ist auf den Luftbildern von Google ausradiert und die Niagarafälle sehen von oben kleiner aus, als sie eigentlich sind.

Kein Wunder, dass das Sammeln und Tauschen von Luftbildern – die so genannte Aerofotografie - mittlerweile ein echtes Hobby ist. Besonders begehrt sind Bilder von militärischen Anlagen, die eigentlich nicht auf solchen Bildern auftauchen sollten. Doch scheinbar passiert hier und da ein Missgeschick, so dass man plötzlich versteckte Tarnkappenbomber ausfindig macht. Kein Witz – all das gab es bereits. Die klassischen Luftbilder werden allerdings aus geringer Höhe von Flugzeugen und speziellen Helikoptern aus geschossen. Dies dient der Bauplanung oder zum Anfertigen besonders gewitzter Fotos für Werbung oder Ansichtskartenmotive. Hierbei fliegt ein spezielles Fluggerät ein bestimmtes Gebiet streifenweise ab. Die Streifen überlagern sich zu etwa 30-50%, so dass man die einzelnen Aufnahmen am Ende sicher und passend zusammenlegen kann.

Natürlich werden Luftbilder auch für militärische Aufklärung genutzt. Hierbei baut man auf unbemannte Flugobjekte („Drohen“) die das Zielgebiet ferngesteuert abfliegen und fotografieren. Hierbei gilt es einen möglich ruhigen Flug zu wahren, um die Fotos durch Turbulenzen und sonstige Vibrationen nicht zu verwackeln. Zahlreiche Bücher und Fachpublikationen widmen sich inzwischen dem richtigen und unrichtigen Anfertigen von Luftbildaufnahmen. In Deutschland galt bis 1989 eine Genehmigungspflicht für das Anfertigen solcher Aufnahmen. Gemäß Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist diese Genehmigungspflicht 1991 allerdings entfallen. Doch dürfen bis heute immer noch keine militärische Aufnahmen für solche zwecken nicht ohne Genehmigung überflogen werden. Ebenfalls nicht erlaubt – und das ist ein Thema für sich – ist das Eindringen in die Privatsphäre von prominenten Personen.

In der Tat gibt es mittlerweile Paparazis, die mit Helikoptern oder selbstgebautem Fluggerät die Anwesen von Film- und Fernsehstars überfliegen. Das Ziel: Möglichst exklusive Aufnahmen.

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